Objektbeschreibung
Die Pioneer – Kaserne wurde zwischen 1936 und 1938 erbaut. Nach der Auflösung der Rhein- Main- Airbase in Frankfurt im Jahr 2005 wurde die “64th Replacement Company“ mit rund 80 Soldaten und deren Familien in die Pioneer-Kaserne nach Hanau-Wolfgang verlegt. Damit war Hanau für die Soldaten der amerikanischen Armee und ihren Familien das „Gateway to Europe“. Hier wurden sie begrüßt, und hier erfuhren sie, wo genau sie in den kommenden zwei bis drei Jahren stationiert sein werden.
Die Fläche der Pioneer Kaserne umfasst insgesamt ca. 392.782 m² oder rund 39,3 Hektar und erstreckt sich von der B 8 (Aschaffenburger Straße) nordwärts.
Die gesamte Kasernenfläche ist in Form eines offenen Fächers mit Gebäuden entstanden. Diese symmetrische Anordnung der Gebäude gibt der Pioneer Kaserne eine einzigartige Erscheinungsform. Die Gebäude sind typische Kasernengebäude, Lagergebäude sowie Abstell- und Werkstatthallen. Zudem gibt es soziale Einrichtungen wie Gastronomie, ein Theater und eine Kirche. Die großen Freiflächen im Zentrum der Liegenschaft dienten als Kfz-Abstellflächen und Sportanlage.
Im südlichen Bereich, jeweils links und rechts des Haupteingangs, sind je fünf gleichartige Gebäude errichtet, die für Verwaltungszwecke genutzt wurden. Im nördlichen Bereich sind halbkreisförmig 16 eingeschossige Baracken vorhanden. Hier waren Werkstätten, ein Kindergarten, das Rote Kreuz, etc. untergebracht. Weiter nördlich, angrenzend zu den Schrebergärten und dem Waldgebiet der Bulau sind Werkstätten, Fahrzeughallen und weitläufige versiegelte Flächen mit dem Gleisanschluss. Auf dem Gelände verstreut, gab es eigene Gebäude für Gastronomie, Fitness, Wäscherei und eine kleine Kapelle.
Die Konzeption der Bauten entlang der Aschaffenburger Straße lehnen sich an den sozialen Wohnungsbau und Heimatschutzgedanken der damaligen Zeit an. Die halbkreisförmigen eingeschossigen Gebäude sind in der zeittypischen Form der Normbaracken erbaut. Die Gesamtanlage der Pioneer – Kaserne ist ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen im Sinne des § 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.