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Planungssituation

Im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hanau ist das Areal im nordöstlichen Teil überwiegend als Wohnbau- und teilweise als Grünfläche, mittig – angrenzend an die Old Argonner Kaserne - als Sondergebiet und im Übrigen als Grünfläche ausgewiesen.

Für die Liegenschaft soll vom Erwerber ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erarbeitet werden. Die Stadt gibt hierzu im Verhandlungsverfahren ihre Konversionsziele für das Objekt, ein Nutzungskonzept (Mindestanforderungen) und einen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan bekannt.

Vorgesehen ist eine bauplanerische Ausweisung von Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA), eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) sowie Flächen für Gemeinbedarf, Sport und Freizeit (FFG).

Es soll ein breites Angebot unterschiedlicher Wohnformen für mittlere und gehobene Sozialschichten bei Erhaltung und Ausbau eines großzügigen Grün- und Freiflächenangebotes geschaffen werden. Eine Ausweisung zusätzlicher Flächen für Geschosswohnungsbau ist nicht beabsichtigt. Ein Abbruch von Gebäuden mit einer speziellen militärischen Nutzung (z.B. Medical-Center), die nicht zivil nachgenutzt werden können oder aus städteplanerischer Sicht nicht nachgenutzt werden sollen (z.B. Fußgängerbrücke), ist vorgesehen.

Im GEE sollen Einzelhandelsflächen u.a. für einen Lebensmittelvollversorger zur Sicherstellung der Nahversorgung des Stadtteils mit bis zu 1.500 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente unter Beachtung der einschlägigen baurechtlichen Bestimmungen vorgesehen werden. Im Übrigen ist eine Nutzung durch Büros, Dienstleistungsbetriebe, nicht störendes Gewerbe und Verkaufsflächen für nicht innenstadtrelevante Sortimente in einem Umfang von 500 m² geplant.