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Planungssituation

Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden, die Liegenschaft ist im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Es besteht Planungsbedarf.

Das Ziel der Stadt Hanau ist ein Standort für Forschung, Lehre, und Verwaltung. Denkbar ist auch nicht - störendes Gewerbe, ein Gründerzentrum und eventuell ein geringer Wohnanteil.