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Planungssituation

Zentraler Platz, Foto: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Denkmalschutz

Die Yorkhof-Kaserne bildete zusammen mit der Hessen-Homburg-Kaserne, der Francois-Kaserne sowie der Hutier-Kaserne einen militärischen Block entlang der Lamboystraße. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurde dieses Gebiet durchgehend als Militärstandort genutzt. Dieser Bereich steht als Gesamtanlage Kasernenviertel Lamboy unter Denkmalschutz.

Aber auch die einzelnen Gebäude der Yorkhof-Kaserne sind als Einzelkulturdenkmäler ausgewiesen. Daher besteht für Investoren die Möglichkeit, Zuschüsse und Steuererleichterungen in Anspruch zu nehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

Dennoch ist es grundsätzlich denkbar, dass an die Gebäude (Rückseiten) Balkone angebracht werden. Auch über einen Ausbau der Walmdächer mit Gauben und Dachterrassen kann diskutiert werden. Diesbezüglich sollte unbedingt ein Gesamtkonzept mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Planungssituation

Die Stadt Hanau nimmt zur zukünftigen Entwicklung des Yorkhof-Areals wie folgt Stellung:
"Aufgrund des baulichen Bestandes und der Lage ist sowohl eine Wohnnutzung, eine nicht störende gewerbliche Nutzung (Dienstleistungen) oder eine Kombination aus beidem möglich. Als Wohnkonzept sind Sonderformen denkbar, beispielsweise barrierefreie Altenwohnungen und Wohnungen für alle Altersgruppen.

Nur wenn sich die Entwicklung innerhalb des aufgezeigten Korridors bewegt und die Eigenart der näheren Umgebung berücksichtigt wird, dann sollte es möglich sein, das Entwicklungsvorhaben ohne Bebauungsplan - aber nach § 34 BauGB - zu genehmigen."

Der Verkehrsgegenstand wird über die Chemnitzer Straße und die Cranachstraße erschlossen. Der Yorkhof ist an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen. Die innerhalb des Grundstückes liegenden Ringleitungen sind privat, ausgenommen hiervor sind die Elektroleitungen. Über den Zustand der Leitungen liegen keine Erkenntnisse vor. Da es sich dabei um ehemalige Us-Systeme handelt, ist evtl. eine Neuordnung der Ver- und Entsorgungsleitugnen notwendig. Die Liegenschaft wird mit Fernwärme versorgt.