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Planungssituation

Die Stadt hanau nimmt zur planungssituation wie folgt Stellung:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. es handelt sich um unbebauten Innenbereich im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB. Zulässig ist ein Vorhaben, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und er Grundstücksfläche, die überbaut werden soll einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Bei der für die städtebauliche Beurteilung maßgeblichen näheren Umgebung handelt es sich um den Blockbereich Cranachstraße, Chemnitzer Starße und Wichernstraße. Hieraus können folgende Vorgaben abgeleitet werden: Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet. Ostseite der Chemnitzer Straße: Hier befinden sich 2-geschossige Wohngebäude mit Satteldächern. Es handelt sich um längere Gebäudeblocks (Mehrfamilienhäuser), die parallel zur Straße stehen. Westseite der Wichernstraße: Der Bereich wird geprägt von bis zu 2-geschossigen Einfamilienhäusern, die als Doppelhäuser errichtet wurden. Die straßenseitige Gebäudeflucht beträgt in der Chemnitzer Straße und der Wichernstraße 5 m. Davor befinden sich begrünte Vorgartenzonen. Im Norden befinden sich im weiteren Verlauf der südlichen Cranachstraße 2-geschossige Reihenhäuser mit Satteldächer. Der straßenseitige Grenzabstand beträgt hier 10 m, im weiteren Verlauf 5 m.
Im Blockinnenbereich befinden sich großzügige Grünzonen. Die Vorgärten sind begrünt.

Ziele:

  • Aufnahme der aus der Umgebung abzuleitenden Quartiers- bzw. Baustruktur (s. oben)- Grundsatz des Einfügens gem. § 34 BauGB.
  • Schaffung attraktiver Wohnangebote. Schwerpunkt: Einfamilienhausbau, vorzugsweise als Einzel- und Doppelhäuser bzw. in einer ausgewogenen Mischung mit Reihenhäusern, max. 2 Vollgeschosse zuzüglich eines Dachgeschosses (kein Vollgeschoss).
  • Ergänzung der Raumbildungen durch Vegetation.
  • Übernahme und Weiterentwicklung des prägenden Vegetationsbestandes.