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Planungssituation

Pavillon

 

Allgemein

Die Liegenschaft ist im rechtskräftigen Regionalen Flächennutzungsplan 2010 für den Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main als gewerbliche Baufläche - geplant - dargestellt. Die Fläche ist als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zu bewerten. Es besteht ein Planungserfordernis.

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan

In der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nr. 915.2 Gewerbegebiet Underwood Kaserne“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke der ehemaligen Underwood Kaserne. Das Plangebiet soll als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Es sollen folgende Nutzung ausgeschlossen werden:

  •              Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter
  •              Wohnnutzungen oder unterbringungsähnliche Folgenutzungen
  •              Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
  •              Vergnügungsstätten
  •              Betriebe des Beherbergungsgewerbes

Veränderungssperre

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich hat die Stadtverordnetenversammlung am 21.09.2015 die „Satzung der Stadt Hanau über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 915.2 Gewerbegebiet Underwood Kaserne“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem des Bebauungsplanes „Nr. 915.2 Gewerbegebiet Underwood Kaserne“. Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen folgende Vorhaben/ Veränderungen nicht vorgenommen werden:

  •             Vorhaben i. S. des § 29 BauGB
  •             Beseitigung von baulichen Anlagen
  •             Erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren                  Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind.