Planungssituation
Die Liegenschaft liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Es besteht Planungsbedarf.
Erste Überlegungen der Stadt Hanau gehen zu Flächen für nicht - störendes Gewerbe.
Die Liegenschaft liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Es besteht Planungsbedarf.
Erste Überlegungen der Stadt Hanau gehen zu Flächen für nicht - störendes Gewerbe.