Planungssituation
Planungserfordernis für die Konversionsfläche
Allgemein
Die Liegenschaft ist im rechtskräftigen Regionalen Flächennutzungsplan 2010 für den Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main als gewerbliche Baufläche - geplant - dargestellt. Für die Fläche besteht ein Planungserfordernis.
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
In der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nr. 915.3 Gewerbegebiet Großauheim - Kaserne“ gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Großauheim, Flur 101, und die folgenden Flurstücke der ehemaligen Großauheim - Kaserne: 279/2, 279/14, 279/15, 279/16, 279/17, 280, 319/1 und 319/2.
Das Plangebiet soll als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Es sollen folgende Nutzung ausgeschlossen werden:
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
- Vergnügungsstätten
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes
Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich hat die Stadtverordnetenversammlung am 21.09.2015 die „Satzung der Stadt Hanau über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 915.3 Gewerbegebiet Großauheim - Kaserne“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem des Bebauungsplanes „Nr. 915.3 Gewerbegebiet Großauheim - Kaserne“. Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen folgende Vorhaben/ Veränderungen nicht vorgenommen werden:
- Vorhaben i. S. des § 29 BauGB
- Beseitigung von baulichen Anlagen
- Erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind.